Kurze Antwort
In Thüringen dürfen Fangeisen nicht verwendet werden, da sie zum Totschlagen des Wildes bestimmt sind und somit landesrechtlich verboten sind.
Thüringen untersagt den Einsatz von Totschlagfallen wie Fangeisen; zulässig sind dort nur tierschutzkonforme Lebendfangsysteme nach Landesrecht. Vorschriften können je nach Bundesland variieren.
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