Kurze Antwort
Richtig ist: Aufnahme des verunfallten Rehs in die Streckenliste.
Richtig ist die Eintragung in die Streckenliste. Fall- bzw. Unfallwild ist streckenlistenpflichtig, auch wenn es nicht durch Erlegen zur Strecke kam. Eine gesonderte sofortige Meldung an Polizei oder Untere Jagdbehörde ist hierfür nicht vorgeschrieben; die Vorlage der Streckenliste erfolgt zum regulären Termin.
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