ThüringenRechtTHÜ-RE-524-2026

Was muss ein Jagdausübungsberechtigter tun, wenn in seinem Jagdbezirk eine Ricke im Straßenverkehr tödlich verunfallt ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Aufnahme des verunfallten Rehs in die Streckenliste.

  • A)Aufnahme des verunfallten Rehs in die Streckenliste.
  • B)Meldung des Wildunfalls bei der Polizei.
  • C)Nichts.
  • D)Entsorgung des Unfallwildes in einer Tierkörperbeseitigungsstation.
  • E)Umgehende Meldung des Wildunfalls bei unteren Jagdbehörde.
  • F)Meldung des Wildunfall an den Jagdvorsteher.
Erklärung

Richtig ist die Eintragung in die Streckenliste. Fall- bzw. Unfallwild ist streckenlistenpflichtig, auch wenn es nicht durch Erlegen zur Strecke kam. Eine gesonderte sofortige Meldung an Polizei oder Untere Jagdbehörde ist hierfür nicht vorgeschrieben; die Vorlage der Streckenliste erfolgt zum regulären Termin.

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