ThüringenRechtTHÜ-RE-1923-2026

Was muss gegeben sein, um den Tatbestand der Wilderei zu erfüllen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Es muss fremdes Jagd- oder Jagdausübungsrecht verletzt werden. und Es muss vorsätzlich gehandelt werden.

  • A)Es muss fremdes Jagd- oder Jagdausübungsrecht verletzt werden.
  • B)Es muss vorsätzlich gehandelt werden.
  • C)Es müssen Schusswaffen eingesetzt werden.
  • D)Es muss Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet werden.
Erklärung

Richtig sind 1 und 2. Nach § 292 StGB liegt Jagdwilderei vor, wenn jemand unter Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, fängt, erlegt oder sich aneignet – das setzt Vorsatz voraus. Der Einsatz von Schusswaffen oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist dafür nicht erforderlich.

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