Kurze Antwort
Geschützte Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis höchstens 5 Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Dazu zählen beispielsweise mächtige alte Bäume, Wasserfälle oder markante Felsformationen. Ihre Beseitigung sowie Handlungen, die sie zerstören, beschädigen oder verändern können, sind grundsätzlich verboten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.