ThüringenRechtTHÜ-RE-912-2026

Was sind geschützte Naturdenkmale im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist.

  • A)Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
  • B)Großräumige Flächen wie das Grüne Band (ehem. innerdeutsche Grenze), welche sowohl für die Natur wertvoll sind als auch für den Menschen Denkmalcharakter besitzen.
  • C)Denkmale für ehemalige Naturforscher.
  • D)Alle offenen Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen.
  • E)Von Menschen geschaffene Steinriegel und Trockenmauern.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten