ThüringenRechtTHÜ-RE-912-2026

Was sind geschützte Naturdenkmale im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Geschützte Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis höchstens 5 Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist.

  • A)Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
  • B)Großräumige Flächen wie das Grüne Band (ehem. innerdeutsche Grenze), welche sowohl für die Natur wertvoll sind als auch für den Menschen Denkmalcharakter besitzen.
  • C)Denkmale für ehemalige Naturforscher.
  • D)Alle offenen Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen.
  • E)Von Menschen geschaffene Steinriegel und Trockenmauern.
Erklärung

Dazu zählen beispielsweise mächtige alte Bäume, Wasserfälle oder markante Felsformationen. Ihre Beseitigung sowie Handlungen, die sie zerstören, beschädigen oder verändern können, sind grundsätzlich verboten.

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