ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-059-2026

Was verstehen Sie unter dem Begriff "Abkommen"?

Kurze Antwort

Unter Abkommen versteht man den anvisierten Zielpunkt, auf dem das Absehen im Moment der Schussabgabe steht.

  • A)Den Zielstachel beim Zielfernrohr.
  • B)Eine Treffpunktabweichung vom Zielpunkt, z. B. durch Windeinfluss.
  • C)Den Zielpunkt beim Auslösen des Schusses.
  • D)Die Entscheidung des Jägers, Wild nach dem Ansprechen nicht zu erlegen, z. B. weil es keine Jagdzeit hat.
  • E)Das Feststellen der Entfernung des Wildes zum Schützen, z. B. durch Entfernungsmesser.
  • F)Das Verfehlen des Ziels im Schuss (kein Treffer).
Erklärung

Abkommen bezeichnet waffentechnisch die Zielerfassung zum Zeitpunkt des Auslösens. Es ist der Punkt, auf den das Absehen zeigt, und nicht die tatsächliche Trefferlage oder eine durch äußere Einflüsse verursachte Abweichung.

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