ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1133-2026

Was versteht man unter einer "gebrochenen Waffe"?

Kurze Antwort

Eine „gebrochene Waffe“ ist eine geöffnete Kipplaufwaffe mit abgekippten Läufen.

  • A)Die Gravur der Waffe hat ein unterbrochenes Muster (Arabesken).
  • B)Der Schaft der Waffe ist durch äußere Gewalteinwirkung an der schwächsten Stelle zerbrochen.
  • C)Eine geöffnete Kipplaufwaffe.
  • D)Der Lauf der Waffe ist äußerlich aufgebaucht.
  • E)Eine in Vorderschaft, Hinterschaft mit System und Laufbündel zerlegte Kipplaufwaffe.
Erklärung

Bei Kipplaufwaffen wird zum Laden/Entladen der Lauf abgekippt – das nennt man „brechen“. Es hat nichts mit Beschädigung zu tun; „gebrochen“ bedeutet lediglich geöffnet.

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