ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-830-2026

Was versteht man unter "Fallwild"?

Kurze Antwort

Fallwild ist Wild, das ohne Erlegung verendet ist und bei dem keine äußere Gewalteinwirkung als Todesursache erkennbar ist.

  • A)Wild, das durch eine Falle gefangen wurde.
  • B)Wild, das erlegt wurde.
  • C)Nicht durch Erlegung verendetes Wild.
  • D)Nur Wild, das durch äußere, gewaltsame Einwirkung verendet ist.
  • E)Federwild, das infolge von Beschuss zu Boden fällt.
  • F)Nur Wild, das aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr verendet ist.
Erklärung

Fallwild wird „einfach so“ tot aufgefunden; Ursache können Krankheit oder Alter sein. Es gilt grundsätzlich als genussuntauglich und ist unschädlich zu beseitigen.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten