ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1364-2026

Was versteht man unter "Putativnotwehr"?

Kurze Antwort

Richtig ist: Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

  • A)Überschreitung rechtlicher Grenzen zur Rettung von Sachgütern.
  • B)Überschreitung der Notwehr.
  • C)Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
  • D)Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
  • E)Durchführen einer Notwehrhandlung zugunsten eines schutzbedürftigen Dritten.
Erklärung

Putativnotwehr bedeutet, dass der Betroffene irrtümlich glaubt, er befinde sich in einer Notwehrlage, obwohl tatsächlich kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegt. Beispiel: Du hältst eine Filmszene für einen echten Überfall und greifst ein. Rechtlich fehlt die Notwehrlage; je nach Irrtumslage kommen andere Rechtsfolgen in Betracht, aber es ist keine echte Notwehr.

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