Kurze Antwort
Richtig ist: Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
Putativnotwehr bedeutet, dass der Betroffene irrtümlich glaubt, er befinde sich in einer Notwehrlage, obwohl tatsächlich kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegt. Beispiel: Du hältst eine Filmszene für einen echten Überfall und greifst ein. Rechtlich fehlt die Notwehrlage; je nach Irrtumslage kommen andere Rechtsfolgen in Betracht, aber es ist keine echte Notwehr.
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