Kurze Antwort
FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach EU-Recht zum Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Grundlage ist die FFH-Richtlinie (Natura 2000). Die Gebiete sichern Lebensräume und Arten; Nutzung bleibt grundsätzlich möglich, es gilt jedoch das Verschlechterungsverbot. Optionen zu Jagdverbot/-einschränkung sind pauschal falsch.
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