ThüringenRechtTHÜ-RE-122-2026

Was versteht man unter sogenannten "Fauna-Flora-Habitat - Gebieten (FFH - Gebieten)"?

Kurze Antwort

FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach EU-Recht zum Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

  • A)Besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
  • B)Flächen von Gemeinschaftsjagdbezirken mit rein landwirtschaftlicher Nutzung.
  • C)Flächen in Thüringen, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind.
  • D)Besondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
  • E)Besondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagdausübung eingeschränkt ist.
Erklärung

Grundlage ist die FFH-Richtlinie (Natura 2000). Die Gebiete sichern Lebensräume und Arten; Nutzung bleibt grundsätzlich möglich, es gilt jedoch das Verschlechterungsverbot. Optionen zu Jagdverbot/-einschränkung sind pauschal falsch.

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