ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-058-2026

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Waffe geprüft?

Kurze Antwort

Beim amtlichen Beschuss werden Kennzeichnung, Haltbarkeit von Lauf und Verschluss sowie die Funktionssicherheit der Waffe geprüft.

  • A)Die Kennzeichnung der Waffe.
  • B)Die Schussleistung.
  • C)Die Haltbarkeit des Laufes und des Verschlusses.
  • D)Das Treffergebnis.
  • E)Die Funktionssicherheit.
  • F)Die Geschossgeschwindigkeit.
Erklärung

Der staatliche Beschuss testet mit Überdruckpatronen die Festigkeit und überprüft Maßhaltigkeit, Kennzeichnung und Funktion. Schussleistung, Trefferbild oder Geschossgeschwindigkeit sind nicht Gegenstand des amtlichen Beschusses.

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