Kurze Antwort
Richtig sind: Freilaufenlassen eines Hundes im Wald außerhalb der befugten Jagdausübung., Verwendung einer nicht zugelassenen Falle. und Verwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.
In Thüringen ist ordnungswidrig: - Hunde außerhalb menschlicher Einwirkung im Jagdbezirk frei laufen zu lassen (Störung der Jagdausübung/Jagdschutz). - Fallen zu verwenden, die nicht zugelassen sind (Tierschutz- und Fangjagdrecht). - Bleischrot bei der Jagd auf Hasen zu nutzen ist zwar kein Wasserwild, aber landesrechtlich bzw. über Verordnungen kann Bleischrotverwendung geahndet werden. Baujagd am Kunstbau ist zulässig, sofern rechtmäßig und tierschutzgerecht ausgeführt. Regulations may vary depending on the federal state.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.