ThüringenRechtTHÜ-RE-1905-2026

Was wird in Thüringen als Ordnungswidrigkeit geahndet?

Kurze Antwort

Richtig sind: Freilaufenlassen eines Hundes im Wald außerhalb der befugten Jagdausübung., Verwendung einer nicht zugelassenen Falle. und Verwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.

  • A)Freilaufenlassen eines Hundes im Wald außerhalb der befugten Jagdausübung.
  • B)Baujagd am Kunstbau.
  • C)Verwendung einer nicht zugelassenen Falle.
  • D)Verwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.
Erklärung

In Thüringen ist ordnungswidrig: - Hunde außerhalb menschlicher Einwirkung im Jagdbezirk frei laufen zu lassen (Störung der Jagdausübung/Jagdschutz). - Fallen zu verwenden, die nicht zugelassen sind (Tierschutz- und Fangjagdrecht). - Bleischrot bei der Jagd auf Hasen zu nutzen ist zwar kein Wasserwild, aber landesrechtlich bzw. über Verordnungen kann Bleischrotverwendung geahndet werden. Baujagd am Kunstbau ist zulässig, sofern rechtmäßig und tierschutzgerecht ausgeführt. Regulations may vary depending on the federal state.

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