Kurze Antwort
Richtig ist: Die Waffenbesitzkarte, in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.
Richtig ist Option 1: Für den Erwerb eines Einstecklaufes brauchst du die WBK, in der die Basiswaffe bereits eingetragen ist. Ein Voreintrag ist nicht nötig; der Einstecklauf ist erlaubnisfrei, sofern er für eine in deiner WBK eingetragene Langwaffe bestimmt ist. Fristen zur Anzeige bestehen hierfür nicht.
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