Kurze Antwort
Zum Wild zählen alle wild lebenden Tierarten, die dem Jagdrecht gemäß § 2 BJagdG unterliegen.
Wild ist rechtlich nicht jede wildlebende Art, sondern nur die in § 2 BJagdG aufgeführten Arten. Diese Einordnung ist unabhängig davon, ob eine Jagdzeit besteht; ganzjährig geschonte Arten gehören dennoch zum Wild.
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