ThüringenRechtTHÜ-RE-392-2026

Was zählt im Sinne des Jagdrechts zum Wild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.

  • A)Alle wildlebenden Tiere.
  • B)Alle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
  • C)Auf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • D)Alle Wildarten, für die eine Jagdzeit festgelegt ist.

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