ThüringenRechtTHÜ-RE-392-2026

Was zählt im Sinne des Jagdrechts zum Wild?

Kurze Antwort

Zum Wild zählen alle wild lebenden Tierarten, die dem Jagdrecht gemäß § 2 BJagdG unterliegen.

  • A)Alle wildlebenden Tiere.
  • B)Alle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
  • C)Auf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • D)Alle Wildarten, für die eine Jagdzeit festgelegt ist.
Erklärung

Wild ist rechtlich nicht jede wildlebende Art, sondern nur die in § 2 BJagdG aufgeführten Arten. Diese Einordnung ist unabhängig davon, ob eine Jagdzeit besteht; ganzjährig geschonte Arten gehören dennoch zum Wild.

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