ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-1663-2026

Was zählt nicht als Wildschäden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fraßschäden durch Biber. und Fraßschäden durch Eichhörnchen.

  • A)Fraßschäden durch Ringeltauben.
  • B)Fraßschäden durch Biber.
  • C)Fraßschäden durch Feldhasen.
  • D)Fraßschäden durch Wildkaninchen.
  • E)Fraßschäden durch Muffelwild.
  • F)Fraßschäden durch Eichhörnchen.
Erklärung

Richtig sind Biber und Eichhörnchen, weil sie jagdrechtlich kein Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind. Wildschäden sind Schäden durch Wildarten des BJagdG; ersatzpflichtig sind nur Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Taube, Feldhase, Wildkaninchen und Muffelwild sind Wild; auch wenn nicht alle ersatzpflichtig sind, zählen ihre Fraßschäden grundsätzlich zu Wildschäden. Hinweise können je nach Bundesland variieren.

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