Kurze Antwort
Richtig sind: Fraßschäden durch Biber. und Fraßschäden durch Eichhörnchen.
Richtig sind Biber und Eichhörnchen, weil sie jagdrechtlich kein Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind. Wildschäden sind Schäden durch Wildarten des BJagdG; ersatzpflichtig sind nur Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Taube, Feldhase, Wildkaninchen und Muffelwild sind Wild; auch wenn nicht alle ersatzpflichtig sind, zählen ihre Fraßschäden grundsätzlich zu Wildschäden. Hinweise können je nach Bundesland variieren.
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