ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-719-2026

Was zählt zu den jagdlichen Einrichtungen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Salzlecken, Hochsitze, Pirschwege und Fütterungen.

  • A)Salzlecken
  • B)Holzstapel
  • C)Kugelfang
  • D)Hochsitze
  • E)Pirschwege
  • F)Fütterungen
Erklärung

Richtig sind Salzlecken, Hochsitze, Pirschwege und Fütterungen, weil sie als bauliche bzw. angelegte Reviereinrichtungen der Hege und Jagdausübung dienen (Ansitz, Locken/Beobachten, Führung im Revier, Notzeitversorgung). Ein Holzstapel ist nur Brenn- oder Lagerholz und kein Jagdbauwerk; ein Kugelfang ist Sicherheitsvoraussetzung beim Schuss, aber keine eigene jagdliche Einrichtung.

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