ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-1637-2026

Was zählt zu den landwirtschaftlichen Sonderkulturen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Hopfen, Tabak und Wein.

  • A)Hopfen
  • B)Tabak
  • C)Buchweizen
  • D)Triticale
  • E)Rotklee
  • F)Wein
Erklärung

Richtig sind Hopfen, Tabak und Wein. Sonderkulturen sind Kulturen mit besonders arbeits- und kostenintensivem Anbau oder speziellen Standortansprüchen – dazu zählen klassisch Hopfen, Tabak und Weinbau. Buchweizen, Triticale und Rotklee gehören zum normalen Ackerbau (kein Sonderkulturanbau).

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