ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1378-2026

Was zählt zur Munition im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wadcutter-Patronen. und Randfeuerpatronen.

  • A)Stahlkugeln für Präzisionsschleudern.
  • B)Wadcutter-Patronen.
  • C).177 (4,5 Millimeter) Rundkugeln.
  • D)Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).
  • E)Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).
  • F)Randfeuerpatronen.
Erklärung

Richtig sind Wadcutter-Patronen und Randfeuerpatronen, weil Patronenmunition per WaffG eindeutig Munition ist (Hülse mit Ladung und Geschoss). Diabolos und 4,5-mm-Rundkugeln sind nur Geschosse ohne Ladung, Zündhütchen sind Anzündmittel, aber keine Munition, und Stahlkugeln für Schleudern sind nicht für Schusswaffen bestimmt.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten