ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1369-2026

Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Lauf wird gekürzt. und Die Schusswaffe wird so umgebaut, dass Munition mit einem anderen Kaliber aus ihr verschossen werden kann.

  • A)Ein Vorsatzgerät für die Nachtjagd wird am Zielfernrohr montiert.
  • B)Der Lauf wird gekürzt.
  • C)Der Schaft wird gekürzt.
  • D)Der gesamte Schaft wird getauscht.
  • E)Die Schusswaffe wird so umgebaut, dass Munition mit einem anderen Kaliber aus ihr verschossen werden kann.
Erklärung

Richtig sind Änderungen an wesentlichen Teilen: Laufkürzung und Umbau auf anderes Kaliber. Solche Eingriffe betreffen Haltbarkeit, Gasdruck und Sicherheit der Waffe und dürfen nur durch Berechtigte (z. B. Büchsenmacher) erfolgen. Schaftarbeiten oder Anbau von Zubehör sind hingegen erlaubnisfrei.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtig… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi