ThüringenRechtTHÜ-RE-1927-2026

Welche Art zählt als einziger Rabenvogel gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kolkrabe.

  • A)Elster
  • B)Eichelhäher
  • C)Kolkrabe
  • D)Dohle
  • E)Saatkrähe
Erklärung

Richtig ist der Kolkrabe. Er ist der einzige Rabenvogel, der in § 2 BJG als dem Jagdrecht unterliegend geführt wird, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Elster, Eichelhäher, Dohle und Saatkrähe unterliegen grundsätzlich dem Naturschutzrecht; Jagdzeiten für einige davon können landesrechtlich geregelt sein.

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