Kurze Antwort
Richtig ist: Kolkrabe.
Richtig ist der Kolkrabe. Er ist der einzige Rabenvogel, der in § 2 BJG als dem Jagdrecht unterliegend geführt wird, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Elster, Eichelhäher, Dohle und Saatkrähe unterliegen grundsätzlich dem Naturschutzrecht; Jagdzeiten für einige davon können landesrechtlich geregelt sein.
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