Kurze Antwort
Richtig sind: Steinadler und Auerwild.
Nach § 2 Abs. 4 BJagdG gehört zum Hochwild: alles Schalenwild außer Rehwild sowie Auerwild, Steinadler und Seeadler. Daher sind Steinadler und Auerwild richtig; Wolf, Großtrappe, Rehwild (gehört jagdrechtlich zum Niederwild) und Birkwild zählen nicht zum Hochwild. Regulierung kann je nach Bundesland in Details variieren, die Definition des Hochwilds ist jedoch bundeseinheitlich.
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