ThüringenRechtTHÜ-RE-920-2026

Welche Arten gehören nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) zum Hochwild?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinadler und Auerwild.

  • A)Steinadler
  • B)Wolf
  • C)Großtrappe
  • D)Auerwild
  • E)Rehwild
  • F)Birkwild
Erklärung

Nach § 2 Abs. 4 BJagdG gehört zum Hochwild: alles Schalenwild außer Rehwild sowie Auerwild, Steinadler und Seeadler. Daher sind Steinadler und Auerwild richtig; Wolf, Großtrappe, Rehwild (gehört jagdrechtlich zum Niederwild) und Birkwild zählen nicht zum Hochwild. Regulierung kann je nach Bundesland in Details variieren, die Definition des Hochwilds ist jedoch bundeseinheitlich.

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