ThüringenRechtTHÜ-RE-924-2026

Welche Arten von Jagdbezirken werden nach § 4 Bundesjagdgesetz unterschieden?

Kurze Antwort

Nach § 4 BJagdG werden Jagdbezirke in Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke unterteilt.

  • A)Wald- und Feldjagdbezirke.
  • B)Befriedete und nicht befriedete Jagdbezirke.
  • C)Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.
  • D)Hochwildjagdbezirke und Niederwildjagdbezirke.
  • E)Einstandsgebiete und Nichteinstandsgebiete.
Erklärung

Das Revierjagdsystem kennt nur diese zwei Bezirksarten. Eigenjagdbezirke stehen im Eigentum einer Person, gemeinschaftliche Jagdbezirke umfassen die übrigen Flächen einer Gemeinde ab gesetzlicher Mindestgröße.

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