ThüringenRechtTHÜ-RE-351-2026

Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?

Kurze Antwort

Der Jagdbeirat hat die Aufgabe, die Jagdbehörde in grundsätzlichen Angelegenheiten und wichtigen Einzelfragen zu beraten.

  • A)Beratung der Ehrengerichte des Landesjagdverbands.
  • B)Beratung der Vereinigung der Jäger.
  • C)Beratung der Jagdbehörde.
  • D)Beratung der Jagdgenossenschaft.
  • E)Beratung der Jagdberater.
  • F)Beratung der Jagdausübungsberechtigten.
Erklärung

Nach § 37 BJagdG dienen Jagdbeiräte als beratendes Gremium der Jagdbehörden. Sie wirken u. a. bei Abschussplänen mit und sichern die Berücksichtigung von Landwirtschaft, Forst, Jägerschaft und Naturschutz.

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