Kurze Antwort
Der Jagdbeirat hat die Aufgabe, die Jagdbehörde in grundsätzlichen Angelegenheiten und wichtigen Einzelfragen zu beraten.
Nach § 37 BJagdG dienen Jagdbeiräte als beratendes Gremium der Jagdbehörden. Sie wirken u. a. bei Abschussplänen mit und sichern die Berücksichtigung von Landwirtschaft, Forst, Jägerschaft und Naturschutz.
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