Kurze Antwort
Richtig ist: Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, sind im Wald an der Leine zu führen.
In Thüringen gilt im Wald Leinenpflicht für Hunde, die nicht zur Jagd geführt werden. Nur im unmittelbaren Einflussbereich ohne Leine reicht dort nicht aus; freies unbeaufsichtigtes Laufenlassen ist unzulässig. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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