Kurze Antwort
Richtig ist: Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein oder drei Jahre ausgestellt werden.
Richtig ist Option 4: Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre erteilt werden; zusätzlich gibt es den Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage). Ein “Lebensjagdschein” gibt es nicht, die Gültigkeit ist stets an das Jagdjahr (1.4.–31.3.) gebunden und muss regelmäßig verlängert werden.
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