Kurze Antwort
Richtig ist: von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
Richtig ist Option 1: Berechtigte, die in häuslicher Gemeinschaft leben (z. B. Jäger-Ehepaar), dürfen Waffen und Munition gemeinsam im selben Tresor aufbewahren (§ 36 WaffG). Optionen 2 und 3 sind falsch, weil im 0er-Schrank unter 200 kg max. 5, ab 200 kg max. 10 Kurzwaffen zulässig sind – 6 bzw. 12 überschreiten diese Grenzen.
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