ThüringenRechtTHÜ-RE-861-2026

Welche Aussage ist zutreffend, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Genusstauglichkeit für den menschlichen Verzehr.

  • A)Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Genusstauglichkeit für den menschlichen Verzehr.
  • B)Das gesamte Wildbret ist verwertbar und kann direkt an den Endverbraucher ohne amtliche Fleischuntersuchung abgegeben werden.
  • C)Ich darf das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen menschlichen Verzehr verwerten.
  • D)Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung zulässig.
  • E)Es handelt sich um kein bedenkliches Merkmal.
  • F)Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierseuche.
Erklärung

Mehrere Entzündungsherde (Geschwülste/Abszesse) gelten nach Tier-LMHV, Anlage 4, als bedenkliches Merkmal. In diesem Fall muss der gesamte Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung vorgestellt werden; erst der Amtsveterinär entscheidet über die Genusstauglichkeit.

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