Kurze Antwort
Richtig ist: Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Genusstauglichkeit für den menschlichen Verzehr.
Mehrere Entzündungsherde (Geschwülste/Abszesse) gelten nach Tier-LMHV, Anlage 4, als bedenkliches Merkmal. In diesem Fall muss der gesamte Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung vorgestellt werden; erst der Amtsveterinär entscheidet über die Genusstauglichkeit.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.