Kurze Antwort
Im Wald ist Reiten auf geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen zulässig, sofern dort aktuell keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen stattfinden.
Abseits von Wegen ist Reiten unzulässig. Die Wegbenutzung ist auf tragfähige, ausgewiesene Trassen beschränkt, um Wald und Bewirtschaftung nicht zu beeinträchtigen; bei Forstarbeiten besteht Reitverbot auf den betroffenen Wegen.
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