ThüringenRechtTHÜ-RE-241-2026

Welche Aussage zum Reiten im Wald ist richtig?

Kurze Antwort

Im Wald ist Reiten auf geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen zulässig, sofern dort aktuell keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen stattfinden.

  • A)In lichten Waldbeständen darf auch abseits der Wege und Straßen geritten werden.
  • B)Reiten ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet.
  • C)Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auch abseits von Wegen gestattet.
  • D)Reiten im Wald ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen gestattet.
  • E)Reiten im Wald ist nur auf staatseigenen Waldflächen zulässig.
  • F)Reiten im Wald ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers zulässig.
Erklärung

Abseits von Wegen ist Reiten unzulässig. Die Wegbenutzung ist auf tragfähige, ausgewiesene Trassen beschränkt, um Wald und Bewirtschaftung nicht zu beeinträchtigen; bei Forstarbeiten besteht Reitverbot auf den betroffenen Wegen.

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