ThüringenRechtTHÜ-RE-1910-2026

Welche Aussagen bezüglich "Jäger mit gültigem Jagdschein" sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Er darf Langwaffenmunition kaufen und der Jagdschein ersetzt beim Kauf einer Langwaffe die Waffenbesitzkarte.

  • A)Ihm wird in der Regel ein Bedürfnis für 3 Faustfeuerwaffen eingeräumt.
  • B)Er darf Langwaffenmunition kaufen.
  • C)Um Faustfeuerwaffen-Munition zu erwerben, reicht sein Jagdschein aus.
  • D)Der Jagdschein ersetzt beim Kauf einer Langwaffe die WBK (Waffenbesitzkarte).
Erklärung

Jäger erwerben Langwaffenmunition mit gültigem Jagdschein; für Kurzwaffenmunition ist eine WBK mit Munitionserwerbsvermerk nötig. Beim Langwaffenkauf genügt der Jagdschein; die Eintragung in die WBK erfolgt binnen 14 Tagen nach Erwerb.

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