Kurze Antwort
Richtig sind: Er darf Langwaffenmunition kaufen und der Jagdschein ersetzt beim Kauf einer Langwaffe die Waffenbesitzkarte.
Jäger erwerben Langwaffenmunition mit gültigem Jagdschein; für Kurzwaffenmunition ist eine WBK mit Munitionserwerbsvermerk nötig. Beim Langwaffenkauf genügt der Jagdschein; die Eintragung in die WBK erfolgt binnen 14 Tagen nach Erwerb.
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