Kurze Antwort
Richtig sind: Grundsätzlich steht das kleine Jägerrecht demjenigen zu, der das Stück aufbricht., Beim Jagdgericht werden leichte Verstöße gegen Jagdregeln oder die Missachtung des Brauchtums humorvoll geahndet. und Jeder erfolgreiche Schütze erhält eine Schützenbruch.
Richtig sind 2, 5 und 6: - Kleines Jägerrecht: Die essbaren Teile des Aufbruchs (z. B. Herz, Leber, Lunge, Nieren, Milz) stehen nach heutigem Brauch dem Aufbrecher zu, nicht zwingend dem Erleger. - Jagdgericht: Kleine Verstöße gegen Weidgerechtigkeit/Brauchtum werden traditionell humorvoll „geahndet“ – Brauchtumspflege, keine amtliche Instanz. - Schützenbruch: Nach Jagderfolg erhält der Erleger den Schützenbruch, an die rechte Hutseite gesteckt, als Anerkennung des Waidwerks. Falsch: 1 (Hochwild liegt vor Niederwild, Haarwild vor Federwild), 3 („Hahn in Ruh“ = Schießen einstellen), 4 (Jägerschlag ehrt den frisch geprüften Jäger, nicht das erste Stück).
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