Kurze Antwort
Richtig sind: Als Langwaffen gelten Waffen von über 60 Zentimeter Gesamtlänge. und Eine Schusswaffe mit 45 Zentimeter Gesamtlänge gilt als Kurzwaffe.
Richtig sind 2 und 3. Nach WaffG gilt: Langwaffen, wenn kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge > 60 cm und Lauf+Verschluss geschlossen > 30 cm; Kurzwaffen sind alle anderen. Eine Waffe mit 45 cm Gesamtlänge ist damit eine Kurzwaffe. Die übrigen Aussagen zu festen Mindestlängen bei Kurz-/Lauf sind falsch.
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