ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-077-2026

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Als Langwaffen gelten Waffen von über 60 Zentimeter Gesamtlänge. und Eine Schusswaffe mit 45 Zentimeter Gesamtlänge gilt als Kurzwaffe.

  • A)Kurzwaffen haben eine Gesamtlänge von über 30 Zentimeter.
  • B)Als Langwaffen gelten Waffen von über 60 Zentimeter Gesamtlänge.
  • C)Eine Schusswaffe mit 45 Zentimeter Gesamtlänge gilt als Kurzwaffe.
  • D)Kurzwaffen haben eine Lauflänge von mindestens 10 Zentimeter.
  • E)Mit Kurzwaffen kann nur einhändig geschossen werden.
  • F)Langwaffen müssen eine Lauflänge von über 60 Zentimeter aufweisen.
Erklärung

Richtig sind 2 und 3. Nach WaffG gilt: Langwaffen, wenn kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge > 60 cm und Lauf+Verschluss geschlossen > 30 cm; Kurzwaffen sind alle anderen. Eine Waffe mit 45 cm Gesamtlänge ist damit eine Kurzwaffe. Die übrigen Aussagen zu festen Mindestlängen bei Kurz-/Lauf sind falsch.

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