ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1329-2026

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk anschießen. und Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk einschießen.

  • A)Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk anschießen.
  • B)Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse im eigenen Jagdbezirk einschießen.
  • C)Der Jagdbezirksinhaber darf seine Büchse auf dem eigenen Grundstück (nicht Jagdbezirk) einschießen, wenn gewährleistet ist, dass kein Geschoss jemanden gefährden kann.
  • D)Auf dem amtlicherseits zugelassenen Schießstand darf jeder Jagdscheininhaber seine Waffen einschießen, auch wenn keine Schießaufsicht dabei ist.
Erklärung

Richtig sind 1 und 2, weil Ein- und Anschießen im eigenen Revier zur befugten Jagdausübung zählen; dafür braucht der Jagdscheininhaber keine zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis. Aussage 3 ist falsch, da Schießen im befriedeten Besitztum mit Jagdwaffen nicht zulässig ist. Aussage 4 ist falsch, weil auf Schießständen grundsätzlich nur unter Aufsicht geschossen werden darf. Regulierungen können je nach Bundesland variieren.

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