ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1389-2026

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann., Eine Schusswaffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. und Eine Waffe, die geladen, aber nicht gespannt ist, gilt als schussbereit.

  • A)Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann.
  • B)Eine Schusswaffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
  • C)Eine Waffe, die geladen, aber nicht gespannt ist, gilt als schussbereit.
  • D)Eine Waffe, bei der sich nur Patronen im eingeführten Magazin befinden, gilt als ungeladen.
Erklärung

Richtig sind 1, 2 und 3. Zugriffsbereit heißt, dass die Büchse/Pistole mit wenigen Griffen sofort in Anschlag gebracht werden kann; ist sie in einem verschlossenen Behältnis, gilt sie waffenrechtlich sicher als nicht zugriffsbereit. Schussbereit ist jede geladene Waffe, auch wenn sie nicht gespannt ist; ein eingeführtes, gefülltes Magazin macht die Waffe bereits schussbereit, daher ist Aussage 4 falsch.

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