ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1300-2026

Welche Aussagen treffen auf den Einsatz von Rotpunktvisieren ohne Vergrößerung im Vergleich zur Benutzung eines Zielfernrohres bei einer Drückjagd zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei Rotpunktvisieren kann mit beiden Augen offen geschossen werden. und Bei Rotpunktvisieren bewahrt den Überblick über das Schussfeld.

  • A)Der Einsatz von Rotpunktvisieren ist jagdlich verboten.
  • B)Bei Rotpunktvisieren kann mit beiden Augen offen geschossen werden.
  • C)Bei Rotpunktvisieren bewahrt den Überblick über das Schussfeld.
  • D)Mit Rotpunktvisieren sind gezielte Schüsse auf Entfernungen über 70 Meter problemlos möglich.
  • E)Rotpunktvisiere sind vor allem für den Schuss auf stehendes Wild gedacht.
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Rotpunktvisiere ohne Vergrößerung erlauben das Schießen mit beiden Augen offen, dadurch bleibt das Sehfeld praktisch unbegrenzt und der Überblick über das Schussfeld sehr gut – ideal für flüchtiges Wild auf der Drückjagd. Verboten sind sie nicht, gezielte Weitschüsse >70 m sind wegen fehlender Vergrößerung und meist geringerer Transmission kritisch, und primär sind sie für den bewegten Schuss gedacht, nicht für stehendes Wild auf weite Distanz.

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