ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-1660-2026

Welche Aussagen treffen auf eine Ablenkfütterung zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sie dient der Absenkung von Wildschäden. und Bei der Ablenkfütterung darf in Thüringen lediglich Getreide vorlegt werden.

  • A)Sie ist jagdlich einer Kirrung gleichgestellt.
  • B)Sie soll das Wild ganzjährig mit artgemäßem Futter versorgen.
  • C)Sie dient der Absenkung von Wildschäden.
  • D)Sie ist in Thüringen unter anderem zur Lenkung wild lebender Entenarten zugelassen.
  • E)Bei der Ablenkfütterung darf in Thüringen lediglich Getreide vorlegt werden.
  • F)Die Ablenkfütterung ist in Thüringen nur in Notzeiten zulässig.
Erklärung

Richtig sind 3 und 5: - Ablenkfütterung dient der Schadensminderung, v. a. Schwarzwild vom Feld ins Holz zu lenken; sie ist keine Kirrung (Kirrung = Bejagungshilfe mit kleinen Futtermengen). - In Thüringen ist bei Ablenkfütterungen die Vorlage auf Getreide beschränkt. Ganzjährige Versorgung (2) ist keine Ablenkfütterung, Notzeit (6) betrifft Fütterungen, nicht Ablenkfütterungen; Entenlenkung (4) gehört nicht hierher. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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