ThüringenRechtTHÜ-RE-1917-2026

Welche Aussagen treffen bezüglich der Abschussmeldung/Streckenliste zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.

  • A)Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist wöchentlich jeweils zum Ende der Woche bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
  • B)Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist monatlich jeweils zum Monatsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
  • C)Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
  • D)Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jährlich jeweils zum Ende des Jagdjahres bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Erklärung

Richtig ist die quartalsweise Vorlage binnen einer Woche nach Quartalsende, weil die Streckenliste fortlaufend zu führen ist und viele Länder/Fragenkataloge eine regelmäßige Zwischenmeldung verlangen. Wöchentliche oder monatliche Einreichungen sind nicht vorgesehen; eine reine Jahresabgabe ohne Zwischenmeldungen genügt hier nicht. Hinweis: Fristen können je nach Bundesland variieren.

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