Kurze Antwort
Richtig ist: Die Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Richtig ist die quartalsweise Vorlage binnen einer Woche nach Quartalsende, weil die Streckenliste fortlaufend zu führen ist und viele Länder/Fragenkataloge eine regelmäßige Zwischenmeldung verlangen. Wöchentliche oder monatliche Einreichungen sind nicht vorgesehen; eine reine Jahresabgabe ohne Zwischenmeldungen genügt hier nicht. Hinweis: Fristen können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.