Kurze Antwort
Richtig sind: Sauen haben generell keine Schonzeit, die Bejagung von für die Aufzucht notwendigen Elterntieren ist jedoch bis zum Selbständigwerden der Jungtiere untersagt. und Die Bejagung des Schwarzwildes soll auf eine dieser Schalenwildart entsprechenden Sozialstruktur ausgerichtet sein.
In Thüringen hat Schwarzwild ganzjährig Jagdzeit. Dennoch gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: Führende Bachen (und ggf. beteiligte Keiler) sind bis zum Selbständigwerden der Frischlinge zu schonen. Zudem fordert das Landesrecht eine Bejagung, die die Sozialstruktur der Sauen (Rottenverband, Leitbachenfunktion) erhält. Abschussplanpflicht und spezielle Schonzeit nur für Leitbachen bestehen nicht; tragende Bachen sind nicht pauschal verboten, wohl aber führende. Regulations may vary depending on the federal state.
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