ThüringenRechtTHÜ-RE-617-2026

Welche Aussagen über die Bejagung von Sauen in Thüringen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sauen haben generell keine Schonzeit, die Bejagung von für die Aufzucht notwendigen Elterntieren ist jedoch bis zum Selbständigwerden der Jungtiere untersagt. und Die Bejagung des Schwarzwildes soll auf eine dieser Schalenwildart entsprechenden Sozialstruktur ausgerichtet sein.

  • A)Nur Leitbachen haben Schonzeit.
  • B)Sauen haben generell keine Schonzeit, die Bejagung von für die Aufzucht notwendigen Elterntieren ist jedoch bis zum Selbständigwerden der Jungtiere untersagt.
  • C)Schwarzwild darf nur auf Grundlage eines durch die untere Jagdbehörde bestätigten Abschussplanes erlegt werden.
  • D)Die Bejagung des Schwarzwildes soll auf eine dieser Schalenwildart entsprechenden Sozialstruktur ausgerichtet sein.
  • E)Bachen, die tragend sind, dürfen nicht erlegt werden.
Erklärung

In Thüringen hat Schwarzwild ganzjährig Jagdzeit. Dennoch gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: Führende Bachen (und ggf. beteiligte Keiler) sind bis zum Selbständigwerden der Frischlinge zu schonen. Zudem fordert das Landesrecht eine Bejagung, die die Sozialstruktur der Sauen (Rottenverband, Leitbachenfunktion) erhält. Abschussplanpflicht und spezielle Schonzeit nur für Leitbachen bestehen nicht; tragende Bachen sind nicht pauschal verboten, wohl aber führende. Regulations may vary depending on the federal state.

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