Kurze Antwort
Richtig sind: Fallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden. und In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.
Richtig sind 2 und 5: Fallen müssen so verbaut/gestellt werden, dass Fehlfänge (Menschen, Haustiere, Nichtzieltierarten) bestmöglich ausgeschlossen sind – z. B. durch Fangbunker, Verblendung, enge Einläufe und Beschilderung. In Thüringen ist der Einsatz von Totschlagfallen (Schlag-/Scheren-/Tellereisen etc.) jagdrechtlich verboten; zulässig sind nur tierschutzkonforme Lebendfangfallen gemäß Landesrecht.
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