ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-723-2026

Welche Aussagen über die Fallenjagd sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden. und In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.

  • A)Wieselwippbrettfallen müssen stets beködert werden.
  • B)Fallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden.
  • C)Lebendfallen unterliegen keinen Größenvorgaben.
  • D)In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen zulässig.
  • E)In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.
  • F)Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd in Thüringen zusätzlich zum Jagdschein einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang (Sachkundelehrgang).
Erklärung

Richtig sind 2 und 5: Fallen müssen so verbaut/gestellt werden, dass Fehlfänge (Menschen, Haustiere, Nichtzieltierarten) bestmöglich ausgeschlossen sind – z. B. durch Fangbunker, Verblendung, enge Einläufe und Beschilderung. In Thüringen ist der Einsatz von Totschlagfallen (Schlag-/Scheren-/Tellereisen etc.) jagdrechtlich verboten; zulässig sind nur tierschutzkonforme Lebendfangfallen gemäß Landesrecht.

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