Kurze Antwort
Richtig sind: Dieses besteht kraft Gesetzes und ohne eigene Rechtsverordnung. und Bruch-, Sumpf- und Auenwälder sind gesetzlich geschützte Biotope.
Richtig ist: - „Besteht kraft Gesetzes und ohne eigene Rechtsverordnung“: Geschützte Biotope sind direkt durch § 30 BNatSchG definiert und nicht beschildert oder per Einzelverordnung ausgewiesen. - „Bruch-, Sumpf- und Auenwälder …“: Diese Biotoptypen sind in § 30 BNatSchG ausdrücklich genannt. Falsch ist u. a. die Ausweisung per Verordnung (das gilt für Schutzgebiete) sowie pauschal „naturnahe Bergmischwälder“ oder „Hecken/Feldraine“, da diese nicht generell als §30‑Biotope gelten. Regelungen können je nach Bundesland ergänzt werden.
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