ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1167-2026

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind falsch?

Kurze Antwort

Richtig sind: In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen aufbewahrt werden. und In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, dürfen maximal 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.

  • A)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, darf eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  • C)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, darf eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden.
  • D)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, dürfen maximal 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Erklärung

Falsch sind die Aussagen 2 und 4. Im 0er‑Schrank ab 200 kg sind Langwaffen unbegrenzt zulässig, Kurzwaffen aber nur bis max. 10; unbegrenzt viele Kurzwaffen gibt es erst im 1er‑Schrank. Im 0er‑Schrank unter 200 kg sind nur bis zu 5 Kurzwaffen erlaubt, nicht 10. Aussagen 1 und 3 sind korrekt: Langwaffen dürfen in 0er‑Schränken unabhängig vom Gewicht unbegrenzt aufbewahrt werden.

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