ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1169-2026

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Transport von Waffen zum Büchsenmacher ist nur in einem abgeschlossenen Waffenbehältnis (z. B. Futteral) zulässig. und Die Aufbewahrung eines Drillings, eines Revolvers und der jeweils zugehörigen Munition ist in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet zulässig.

  • A)Der Transport von Waffen zum Büchsenmacher ist nur in einem abgeschlossenen Waffenbehältnis (z. B. Futteral) zulässig.
  • B)Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen eine unbegrenzte Anzahl an Schusswaffen erwerben.
  • C)Für die Aufbewahrung von Doppelflinte, Repetierbüchse und zugehöriger Munition ist ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss ausreichend.
  • D)Die Aufbewahrung eines Drillings, eines Revolvers und der jeweils zugehörigen Munition ist in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet zulässig.
  • E)Es ist unzulässig, Bargeld und Schmuck gemeinsam mit fünf Jagd-Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, aufzubewahren.
Erklärung

Richtig sind 1 und 4. 1: Transport = nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit. Das ist rechtssicher nur im verschlossenen Behältnis (Futteral/Koffer mit Schloss) auf direktem Weg zum Büchsenmacher/Schießstand. 4: Drilling (Langwaffe), Revolver (Kurzwaffe) und zugehörige Munition dürfen gemeinsam in einem zertifizierten 0er-Schrank (DIN/EN 1143-1) aufbewahrt werden; bei unter 200 kg sind bis zu 5 Kurzwaffen zulässig – hier ist nur eine Kurzwaffe enthalten, also zulässig. 2 ist falsch (Jugendjagdschein berechtigt nicht zum Erwerb). 3 ist falsch (Stahlblechbehältnis reicht nur für Munition). 5 ist falsch (Bargeld/Schmuck im 0er-Schrank ist nicht verboten).

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