Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass im 0er-Tresor unter 200 kg bis zu 5 Kurzwaffen und im 0er-Tresor ab 200 kg bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden dürfen.
Nach § 13 AWaffV i. V. m. § 36 WaffG gilt im Widerstandsgrad 0: unter 200 kg max. 5, ab 200 kg max. 10 Kurzwaffen. Unbegrenzt Kurzwaffen gibt es erst im Widerstandsgrad 1. Munition darf gemeinsam gelagert werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.