ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1172-2026

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die Aussagen, dass im 0er-Tresor unter 200 kg bis zu 5 Kurzwaffen und im 0er-Tresor ab 200 kg bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden dürfen.

  • A)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses weniger als 200 Kilogramm beträgt, dürfen bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, darf eine unbegrenzte Anzahl von Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  • C)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, dürfen bis zu 20 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  • D)In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, dürfen bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Erklärung

Nach § 13 AWaffV i. V. m. § 36 WaffG gilt im Widerstandsgrad 0: unter 200 kg max. 5, ab 200 kg max. 10 Kurzwaffen. Unbegrenzt Kurzwaffen gibt es erst im Widerstandsgrad 1. Munition darf gemeinsam gelagert werden.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten