ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1386-2026

Welche Aussagen zum Schalldämpfer sind korrekt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden. und Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.

  • A)Sie dürfen pro Jagdlangwaffe nur einen Schalldämpfer besitzen.
  • B)Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden.
  • C)Beim Transport muss der Schalldämpfer von der Waffe räumlich getrennt, in einem Futteral mit Vorhängeschlösschen verwahrt werden.
  • D)Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.
  • E)Die individuelle Nummer des Schalldämpfers wird sowohl in die Waffenbesitzkarte als auch in den Jagdschein im Abschnitt "Bemerkungen" eingetragen.
  • F)Schalldämpfer werden vom Waffenrecht gar nicht erfasst.
Erklärung

Richtig sind 2 und 4: - 2: Durch das Anbringen eines Mündungsgewindes wird ein wesentliches Teil der Waffe verändert. Solche Änderungen erfordern einen erneuten Beschuss nach Beschussgesetz, damit die Schussfestigkeit geprüft ist. - 4: Der Transport mit montiertem Schalldämpfer ist zulässig, solange die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis geführt wird. Falsch: 1 (keine Begrenzung auf „einen“ pro Waffe), 3 (keine Pflicht zur separaten Verwahrung beim Transport), 5 (Eintrag in die WBK, nicht in den Jagdschein), 6 (Schalldämpfer sind dem WaffG unterstellt und der Schusswaffe gleichgestellt).

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