Kurze Antwort
Richtig sind: Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden. und Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.
Richtig sind 2 und 4: - 2: Durch das Anbringen eines Mündungsgewindes wird ein wesentliches Teil der Waffe verändert. Solche Änderungen erfordern einen erneuten Beschuss nach Beschussgesetz, damit die Schussfestigkeit geprüft ist. - 4: Der Transport mit montiertem Schalldämpfer ist zulässig, solange die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis geführt wird. Falsch: 1 (keine Begrenzung auf „einen“ pro Waffe), 3 (keine Pflicht zur separaten Verwahrung beim Transport), 5 (Eintrag in die WBK, nicht in den Jagdschein), 6 (Schalldämpfer sind dem WaffG unterstellt und der Schusswaffe gleichgestellt).
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