ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-2029-2026

Welche Aussagen zum Schalldämpfer treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden., Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird. und Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.

  • A)Ein Schalldämpfer darf erst im Jagdbezirk auf die Jagdwaffe montiert werden.
  • B)Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden.
  • C)Für Schalldämpfer gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für Ihre Munition.
  • D)Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird.
  • E)Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.
Erklärung

Richtig sind 2, 4 und 5: Schalldämpfer stehen waffenrechtlich der dazugehörigen Langwaffe gleich. Daher haben sie eine individuelle Nummer, müssen in die WBK eingetragen werden und sind wie Langwaffen (Schrank WG 0/1) aufzubewahren; sie dürfen dabei auch zusammen mit der Waffe im Schrank liegen. Falsch sind 1 und 3: Montieren ist nicht erst im Revier erlaubt, und die Aufbewahrung richtet sich nicht nach Munitionsregeln (Stahlblechbehältnis), sondern nach Waffenaufbewahrung.

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