Kurze Antwort
Richtig sind: Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden., Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird. und Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.
Richtig sind 2, 4 und 5: Schalldämpfer stehen waffenrechtlich der dazugehörigen Langwaffe gleich. Daher haben sie eine individuelle Nummer, müssen in die WBK eingetragen werden und sind wie Langwaffen (Schrank WG 0/1) aufzubewahren; sie dürfen dabei auch zusammen mit der Waffe im Schrank liegen. Falsch sind 1 und 3: Montieren ist nicht erst im Revier erlaubt, und die Aufbewahrung richtet sich nicht nach Munitionsregeln (Stahlblechbehältnis), sondern nach Waffenaufbewahrung.
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