Kurze Antwort
Richtig sind: Wer in einem fremden Wald für seinen persönlichen Verzehr Pilze sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. und Hunde können im Wald frei laufen gelassen werden, solange sich die Hunde im unmittelbaren Einwirkungsbereich (Sichtkontakt) des Hundeführers befinden.
Bitte zuerst das Bundesland klären: Du fragst ausdrücklich nach Thüringen – damit gilt das Thüringer Waldgesetz/Landesrecht. Kurz erklärt: - Falsch ist: Pilzesammeln für den Eigenbedarf ist in Thüringen als Betretungsrecht grundsätzlich erlaubt; das ist keine Ordnungswidrigkeit (Option 1). - Ebenfalls falsch: Hunde „frei laufen lassen“ ist nicht pauschal erlaubt; sie müssen unter Kontrolle sein, und je nach Vorschrift/Brut- und Setzzeit kann Leinenpflicht bestehen (Option 3). - Die übrigen Aussagen treffen zu: Unbefugt zelten ist ordnungswidrig; mit Zustimmung des Waldbesitzers darf gezeltet werden; Rauchen im Wald kann verboten sein; das Unwirksammachen von Schutzvorrichtungen ist ordnungswidrig. Regelungen können je nach Gebiet variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.