Kurze Antwort
Richtig sind: Der Jäger ist verantwortlich, dass nur unbedenkliches Wildbret in Verkehr gebracht wird., Wildschweine nehmen das Cäsium vor allem beim Brechen im Erdreich über Herbst und Winter auf. und Wildbret darf höchstens mit 600 Becquerel pro Kilogramm belastet sein.
Richtig sind 1, 3 und 5. Begründung: Der Jäger ist als Lebensmittelunternehmer dafür verantwortlich, nur unbedenkliches Wildbret abzugeben. Schwarzwild reichert Cäsium besonders durch Wühlen/Brechen im Boden an, v. a. über Herbst/Winter. Der EU-Grenzwert für Cs-137 im Wildbret liegt bei 600 Bq/kg; 900 Bq/kg ist falsch und „kein Thema mehr“ ist ebenfalls falsch.
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