Kurze Antwort
Richtig sind: Fallwild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen. und Schalenwild muss alsbald nach dem Erlegen auf +3°C heruntergekühlt werden.
Falsch sind: - „Fallwild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen.“ Fallwild (ohne äußere Gewalteinwirkung verendet) gilt grundsätzlich als genussuntauglich und ist kein Lebensmittel – Aufbrechen/Versorgen zur Verwertung ist nicht zulässig, vielmehr entsorgungspflichtig. - „Schalenwild muss alsbald nach dem Erlegen auf +3°C heruntergekühlt werden.“ Korrekt ist: Schalenwild/ Großwild alsbald auf ≤ +7°C, Kleinwild auf ≤ +4°C abkühlen (Tier-LMHV). Alle anderen Aussagen entsprechen den Hygienevorgaben.
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