ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-828-2026

Welche Aussagen zur Hygiene beim Wildbret sind falsch?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fallwild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen. und Schalenwild muss alsbald nach dem Erlegen auf +3°C heruntergekühlt werden.

  • A)Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen.
  • B)Fallwild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen.
  • C)Erlegtes Großwild (Schalenwild) ist nach dem Aufbrechen und Versorgen alsbald auf eine Innentemperatur von +7°C abzukühlen.
  • D)Federwild wird heutzutage aufgebrochen und nicht wie früher ausgehakelt.
  • E)Für eine amtliche Fleischuntersuchung muss der gesamte Wildkörper einschließlich der roten Organe bereitgehalten werden.
  • F)Schalenwild muss alsbald nach dem Erlegen auf +3°C heruntergekühlt werden.
Erklärung

Falsch sind: - „Fallwild ist unverzüglich aufzubrechen und zu versorgen.“ Fallwild (ohne äußere Gewalteinwirkung verendet) gilt grundsätzlich als genussuntauglich und ist kein Lebensmittel – Aufbrechen/Versorgen zur Verwertung ist nicht zulässig, vielmehr entsorgungspflichtig. - „Schalenwild muss alsbald nach dem Erlegen auf +3°C heruntergekühlt werden.“ Korrekt ist: Schalenwild/ Großwild alsbald auf ≤ +7°C, Kleinwild auf ≤ +4°C abkühlen (Tier-LMHV). Alle anderen Aussagen entsprechen den Hygienevorgaben.

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