Kurze Antwort
Richtig ist: Es gibt in dreijährigen Abständen einen Zustandsbericht zur Situation der Waldverjüngung und der Waldbestände hinsichtlich des Verbiss- und Schälschadengeschehens.
Das Forstliche Gutachten liefert alle drei Jahre einen objektiven Zustandsbericht zur Waldverjüngung und zu Verbiss-/Schälschäden. Es dient der Jagdbehörde und den Beteiligten als wichtige Grundlage und Empfehlung für die Abschussplanung, bestimmt diese aber nicht automatisch. Optionen 1, 2 und 4 sind daher falsch.
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