Kurze Antwort
Ein anerkannter Schweißhundeführer darf die Nachsuche auf Schalenwild mit Hund und geladener Waffe revierübergreifend durchführen und ist dabei gegenüber dem teilnehmenden Jagdausübungsberechtigten weisungsbefugt.
Bestätigte Nachsuchenführer erhalten landesrechtlich einen Sonderstatus: Sie dürfen zur tierschutzgerechten Nachsuche Jagdbezirksgrenzen überschreiten und das Stück erlegen. Während der Nachsuche führen sie die Einsatzleitung und geben die fachlichen Weisungen. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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