ThüringenRechtTHÜ-RE-965-2026

Welche Behörde erteilt in Thüringen die Genehmigung zum Aussetzen von Wildkatzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Oberste Jagdbehörde.

  • A)Untere Jagdbehörde.
  • B)Oberste Jagdbehörde.
  • C)Untere Naturschutzbehörde.
  • D)Oberste Naturschutzbehörde.
  • E)Untere Veterinärbehörde.
  • F)Obere Naturschutzbehörde.
Erklärung

Richtig ist die Oberste Jagdbehörde. In Thüringen liegt die Zuständigkeit für Aussetzungen geschützter, jagdbarer Arten wie der Wildkatze aus Gründen der Hege und des Artenschutzes auf Landesebene; dort werden solche heiklen Vorhaben gebündelt geprüft und entschieden. Untere Jagd- oder Naturschutzbehörden sind hierfür nicht befugt.

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