Kurze Antwort
Richtig ist: Oberste Jagdbehörde.
Richtig ist die Oberste Jagdbehörde. In Thüringen liegt die Zuständigkeit für Aussetzungen geschützter, jagdbarer Arten wie der Wildkatze aus Gründen der Hege und des Artenschutzes auf Landesebene; dort werden solche heiklen Vorhaben gebündelt geprüft und entschieden. Untere Jagd- oder Naturschutzbehörden sind hierfür nicht befugt.
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