ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-812-2026

Welche Behörde ist bei anzeigepflichtigen Tierkrankheiten in der Regel vor Ort zuständig?

Kurze Antwort

Zuständig ist in der Regel das Veterinäramt beim Landratsamt.

  • A)Oberste Jagdbehörde.
  • B)Landratsamt - Veterinäramt.
  • C)Landratsamt - Gesundheitsamt.
  • D)Landratsamt - untere Jagdbehörde.
  • E)Landratsamt - Tierkörperbeseitigungsbehörde.
  • F)Gemeindeverwaltung - Ordnungsamt.
Erklärung

Anzeigepflichtige Tierseuchen werden bei Verdacht unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet. Das Veterinäramt koordiniert Probenahme, Diagnostik und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort.

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