Kurze Antwort
Zuständig ist in der Regel das Veterinäramt beim Landratsamt.
Anzeigepflichtige Tierseuchen werden bei Verdacht unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet. Das Veterinäramt koordiniert Probenahme, Diagnostik und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort.
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